Unter “Glass-Steagall Act” hatte ich gefordert, ein Trennbankensystem einzuführen, wie es die USA von 1933 bis 1999 mit diesem Act gesetzlich vorschrieben, während die deutschen Universalbanken früher im Investmentbanking viel weniger engagiert waren. Ein wichtiger Vorteil der Trennung des normalen Einlagen- und Kreditgeschäfts vom Investmentbanking mit vielen riskanten Finanzinnovationen ist es, dass die Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten nicht zur Geisel von Fehlspekulationen wird. Selbst die sinnvolle Erhöhung der Eigenkapitalquote von Banken wird nun kritisiert, weil sie zu einer Einschränkung der Kreditvergabe führen würde (was jedoch auch an der ungünstigen Ausgestaltung der Erhöhungsvorschriften liegt), was teilweise sogar von der vorgeschlagenen Trennung behauptet wird.
Das ist natürlich Unsinn (siehe auch den schönen Vorschlag von Wirtschaftswurm: “Muss Bankenrettung immer teuer sein? – Lösung ‘good bank’”). Trotzdem könnte es sein, dass die Trennung der Universalbanken in normale Kreditbanken einerseits und Investmentbanken andererseits zu lange dauert, politisch zu schwierig ist oder sogar ökonomisch doch nicht in jedem Fall zu wünschen wäre (falls zumindest einige Universalbanken doch wegen ‘Economies of Scope’ effizient sind und nicht nur von einer problematischen Risikoverteilung profitieren). Deshalb lohnt es sich, über ein umgekehrtes Vorgehen zur Vermeidung der die Realwirtschaft gefährdenden Kreditverknappung nachzudenken, also nicht Universalbanken zu verbieten, sondern Kreditanstalten ohne Investmentbanking zu fördern.
Zumindest in Deutschland haben wir mit Sparkassen und Genossenschaftsbanken Kreditinstitute, die kein Invstmentbanking (jedenfalls im großen Stil) betreiben und relativ unbeschadet durch die Krise gekommen sind. Das gilt nicht für die Landesbanken, die keinen rechten Zweck mehr hatten und sich deshalb als schlechte Investmentbanken hoffnungslos verspekulierten. Der Staat ist also keineswegs der bessere Banker, doch die Beschränkung auf die Kreditversorgung der Realwirtschaft hat große volkswirtschaftliche Vorteile. Diese Kreditvergabe ist natürlich ebenfalls mit Risiken verbunden, insbesondere wenn in einer Krise viele Kreditnehmer gleichzeitig ausfallen. Doch das Geschäft und die Risiken sind überschaubarer und ihnen stehen deutlich erkennbare Vorteile gegenüber, während viele Finanzinnovationen sich durch Intransparenz auszeichnen und zum Spekulieren auf exorbitante Gewinne einladen, während Verluste auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen. Um dieses Geschäftsmodell zu zerstören, ist die Kreditversorgung der Realwirtschaft einschließlich privater Haushalte unabhängig davon sicherzustellen, was auf folgende Weise geht:
Reine Kreditanstalten sind bevorzugt mit Mitteln auszustatten, so dass gegebenenfalls sie allein Unternehmen und Haushalte hinreichend mit Krediten versorgen können. Die Bevorzugung kann auf vielerlei Weise erreicht werden, beispielsweise deutlich geringere Eigenkapitalanforderungen (weil ihr Risiko nicht zwingend geringer, doch auf jeden Fall überschaubarer und sinnvoll ist), staatliche Garantien und gegebenfalls staatliche Einlagen, bevorzugte Behandlung durch die EFSF oder sogar offene Subventionen (die sich aus einer Abgabe für Investmentbanking finanzieren ließen). Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken kommen sofort in den Genuss dieser Förderung, aber sie steht auch jeder privaten Bank offen, die sich auf das normale Einlagen- und Kreditgeschäft beschränkt. Es bietet sich an, einen Katalog von förderungswürdigen Finanztransaktionen aufzustellen. Wer sich auf diese beschränkt, wird gefördert (statt diese Transaktionen, z. B. die Kreditvergabe an Unternehmen, direkt zu fördern, was ihre gefährliche Vermischung mit anderen Geschäften erlauben würde). Wenn sich Finanzinnovationen hinreichend bewährt haben und volkswirtschaftliche Vorteile versprechen, können sie neu in den Katalog aufgenommen werden. Ungeförderte Banken können dagegen machen, was sie wollen, werden dann aber schlimmstenfalls auch nicht gerettet. Es ist ein Trennbankensystem light, weil Universalbanken nicht verboten werden, doch die Regulierung und Förderung reine Kreditanstalten beim Kreditgeschäft begünstigt, während auch reine Investmentbanken wie beim strikten Trennbankensystem zulässig bleiben, jedoch ebenfalls weder gefördert noch im Insolvenzfall gerettet werden.
Veröffentlicht unter Insolvenz, Politik
Verschlagwortet mit Ökonomie, Deutschland, Finanzsektor, Kapital, Kredit, Recht, Risiko, Staat, Steuer, USA, Verantwortung, Wettbewerb