Monatsarchiv: September 2011

Schaden durch Wirtschaftskriminelle

FTD berichtete: “Wirtschaftskriminelle richten Schaden von 4,6 Mrd. Euro an”. Das soll uns wohl Sorgen machen: “Der finanzielle Schaden durch Wirtschaftskriminalität ist sprunghaft angestiegen. Die Schadenssumme erhöhte sich 2010 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel auf 4,6 Mrd. Euro. Das ist mehr als die Hälfte des Verlustes, den alle registrierten Straftaten insgesamt verursachen”.

Mir scheint es wegen dieser Zahlen allerdings so zu sein, dass Kriminalität insgesamt zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht kein großes Problem ist. Die Rettung jeder kleinen Bank kostet inzwischen mehr, von den Euro-Rettungsversuchen gar nicht zu reden.

BKA-Präsident “Ziercke geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Die Daten der Polizei könnten das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftsdelikte nicht wiedergeben. Nur angezeigte Straftaten würden auch erfasst. Allerdings erstatten in diesem Strafbereich nur die Wenigsten eine Anzeige.” Vielleicht sollte jemand mal die verantwortlichen Politiker anzeigen. Doch die Rettungsmaßnahmen sind natürlich alle ganz legal, was wiederum unterstreicht, dass Illegales gar nicht das Hauptproblem in diesem Land ist. Irgendwie ist das tröstlich – und auch wieder nicht.

Glass-Steagall Act

Der US-amerikanische Banking Act von 1933 heißt nach seinen Initiatoren auch Glass-Steagall Act und sieht ein Trennbankensystem vor, nach dem normale Geschäftsbanken mit Einlagen- und Kreditgeschäft strikt von Investmentbanken und deren Wertpapiergeschäften zu trennen sind (siehe Wikipedia). Dummerweise wurde diese Trennung 1999 aufgehoben, was die aktuelle Finanzkrise wohl nicht verursacht, aber stark verschärft hat. In Deutschland gab es nie ein solches Gesetz, doch lange Zeit auch keine richtigen Investmentbanken. Angesichts der akuten “Insolvenzgefahren für den Finanzsektor”, den dieser auch noch zur Erpressung der Politik statt eigenen Reformanstrengungen nutzt, ist ein solches Trennbankensystem gesetzlich vorzuschreiben. Wer zocken will, soll das tun dürfen, aber bitte mit eigenem Geld.

Qualifizierte Promotion

Bei academics werden recht häufig interessante Fragen zum Hochschulbereich und Karrieremöglichkeiten dort gestellt. Eine Frage lautete z. B.: “Was bedeutet eine ‘qualifizierte Promotion’?”

Leider sind die Antworten meist nicht so erhellend. Häufig wird nur auf die individuelle Beratung verwiesen. Hier scheint mir die konkrete Antwort sogar falsch zu sein. Eine qualifizierte Promotion ist ganz einfach eine Promotion mit Qualität, wozu bereits, allein vom Ausdruck her, “cum laude” (mit Lob) gehört. Das gilt selbst dann, wenn an der konkreten titelverleihenden Hochschule häufiger bessere Bewertungen vergeben werden, so dass dieses Qualitätsurteil unterdurchschnittlich erscheinen mag. Die korrekte Übersetzung ins normale Notenschema ist “gut”. Die Beurteilung “magna cum laude” (mit großem Lob) ist “sehr gut”, so dass es an deren Qualität gar nichts zu bezweifeln gibt. Das bestmögliche Urteil bei Promotionen lautet “summa cum laude” (mit höchstem Lob), was “ausgezeichnet” entspricht.

Ein Prädikatsexamen, welches meistens Voraussetzung für eine Promotion ist, muss auch mindestens “gut” sein. Das ist meistens bei einer Durchschnittsnote bis 2,5 der Fall. Bei den Promotionsnoten ist hingegen der Zahlenwert weniger aussagekräftig. Wo ich promoviert wurde, war “cum laude” 2,0, “magna cum laude” 1,0 und “summa cum laude” entsprechend 0,0 (was irgendwie lustig ist, aber meines Erachtens besser als die nachfolgende Alternative), während es keine 3,0 gab und “rite” einer 4,0 entsprach (und das vermutlich immer noch tut). An meiner jetzigen Fakultät werden die vier Notenstufen hingegen einfach von 1,0 (“summa cum laude”) bis 4,0 (“rite”) durchnummeriert (5,0 ist stets durchgefallen).

Während sich die Qualitätsfrage zumindest meiner Ansicht nach recht einfach beantworten lässt (s. o.), werden z. T. andere Anforderungen formuliert. Eine “hervorragende” Promotion ist z. B. besser. Hier könnte man diskutieren, ob “magna cum laude” noch dazu gehört oder nur “summa cum laude”. Z. T. gibt es dazu eigene Rechtsverordnungen oder universitäre Beschlüsse. Schließlich ist zu bemerken, dass zu diesen formalen Anforderungen immer begründete Ausnahmen zulässig sind, aber vor allem umgekehrt bei Stellenbesetzungen weitere Anforderungen hinzukommen bzw. grundsätzlich der beste Kandidat bzw. die beste Kandidatin genommen werden muss. Zumindest an öffentlichen Hochschulen ist das zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis dann häufig doch wieder sehr dehnbar, weshalb den formalen Anforderungen zur Gewährleistung einer Mindestqualität doch eine gewisse Funktion zukommt.

Kann man zu gut schreiben?

Rachel Toor erörtert beim Chronicle of Higher Education folgendes Problem: “The Problem Is: You Write Too Well”. Eine häufige Kritik an Promovenden, aber auch anderen Wissenschaftlern sei, dass sie zu gut schreiben würden. (An mir hat das allerdings noch keiner kritisiert.) Ms. Toor unterscheidet nun zwei mögliche Gründe für diese Kritik. Die äußernde Person kann einfach hohl sein und wissenschaftliches Schreiben, welches so einfach und klar wie möglich sein sollte, mit dem Gebrauch von Jargon und reinen Phrasen verwechseln. Umgekehrt kann die kritisierte Person einen ‘journalistischen’ Schreibstil pflegen, dabei aber die nötige Tiefe an Gedanken vermissen lassen.

Im Idealfall hat man wirklich etwas Substanzielles zu sagen bzw. zu schreiben und kann das möglichst einfach und klar tun. Das Gegenextrem sind unlesbare Texte ohne rechten Inhalt, was zu erkennen aber nicht leicht fällt. Denn es gibt auch schwierige Texte, die Sinnvolles enthalten. Schließlich kann man klar schreiben und damit seine gedanklichen Schwächen offenlegen. Das ist besser, als diese Schwächen hinter hochtrabenden Worten und schwierigen Sätzen verbergen zu wollen. Trotzdem ist es keine tolle Wissenschaft, so dass die seltsam formulierte Kritik, man würde zu gut schreiben, durchaus kein Lob darstellt.

Wise Management Conference

Wie wäre es mit “Wise Management in Organisational Complexity – An International Conference at the China Europe International Business School,
Shanghai: 23-24 May, 2012″? Man kann noch bis zum 30. November 2011 einen Abstract einreichen. Als Wirtschaftsphilosoph müsste ich das ja eigentlich tun, doch vermutlich ist es mir doch zu fern (im doppelten Wortsinn), zumal die Konferenz mitten in der Vorlesungszeit liegt (man könnte allerdings um das Pfingstwochenende verlängern).