Bei academics werden recht häufig interessante Fragen zum Hochschulbereich und Karrieremöglichkeiten dort gestellt. Eine Frage lautete z. B.: “Was bedeutet eine ‘qualifizierte Promotion’?”
Leider sind die Antworten meist nicht so erhellend. Häufig wird nur auf die individuelle Beratung verwiesen. Hier scheint mir die konkrete Antwort sogar falsch zu sein. Eine qualifizierte Promotion ist ganz einfach eine Promotion mit Qualität, wozu bereits, allein vom Ausdruck her, “cum laude” (mit Lob) gehört. Das gilt selbst dann, wenn an der konkreten titelverleihenden Hochschule häufiger bessere Bewertungen vergeben werden, so dass dieses Qualitätsurteil unterdurchschnittlich erscheinen mag. Die korrekte Übersetzung ins normale Notenschema ist “gut”. Die Beurteilung “magna cum laude” (mit großem Lob) ist “sehr gut”, so dass es an deren Qualität gar nichts zu bezweifeln gibt. Das bestmögliche Urteil bei Promotionen lautet “summa cum laude” (mit höchstem Lob), was “ausgezeichnet” entspricht.
Ein Prädikatsexamen, welches meistens Voraussetzung für eine Promotion ist, muss auch mindestens “gut” sein. Das ist meistens bei einer Durchschnittsnote bis 2,5 der Fall. Bei den Promotionsnoten ist hingegen der Zahlenwert weniger aussagekräftig. Wo ich promoviert wurde, war “cum laude” 2,0, “magna cum laude” 1,0 und “summa cum laude” entsprechend 0,0 (was irgendwie lustig ist, aber meines Erachtens besser als die nachfolgende Alternative), während es keine 3,0 gab und “rite” einer 4,0 entsprach (und das vermutlich immer noch tut). An meiner jetzigen Fakultät werden die vier Notenstufen hingegen einfach von 1,0 (“summa cum laude”) bis 4,0 (“rite”) durchnummeriert (5,0 ist stets durchgefallen).
Während sich die Qualitätsfrage zumindest meiner Ansicht nach recht einfach beantworten lässt (s. o.), werden z. T. andere Anforderungen formuliert. Eine “hervorragende” Promotion ist z. B. besser. Hier könnte man diskutieren, ob “magna cum laude” noch dazu gehört oder nur “summa cum laude”. Z. T. gibt es dazu eigene Rechtsverordnungen oder universitäre Beschlüsse. Schließlich ist zu bemerken, dass zu diesen formalen Anforderungen immer begründete Ausnahmen zulässig sind, aber vor allem umgekehrt bei Stellenbesetzungen weitere Anforderungen hinzukommen bzw. grundsätzlich der beste Kandidat bzw. die beste Kandidatin genommen werden muss. Zumindest an öffentlichen Hochschulen ist das zwingend vorgeschrieben, aber in der Praxis dann häufig doch wieder sehr dehnbar, weshalb den formalen Anforderungen zur Gewährleistung einer Mindestqualität doch eine gewisse Funktion zukommt.
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