Gestern habe ich die Bedeutung der Zahlungs(un)willigkeit für die Insolvenz eines Staates herausgestellt. Doch gerade wenn der Staatsbankrott auf einer freien Entscheidung beruht, sind die Entscheidungsalternativen von Bedeutung. Auch bei einem durch Zahlungsunfähigkeit erzwungenen Staatsbankrott stellt sich die Frage, ob es Alternativen gibt, um ihn abzuwenden.
Eine Möglichkeit ist es, die übrigen, nicht für Zinsen und Kredite verwendeten Staatsausgaben zu senken und die anderen, nicht auf Kreditaufnahme beruhenden Staatseinnahmen, also vor allem die Steuern, zu erhöhen. Das ist politisch unbeliebt und auch ökonomisch nicht unproblematisch, da es die Realwirtschaft beeinträchtigen dürfte. Schlimmstenfalls sinkt das Steueraufkommen, statt zu steigen, so dass die Verbindlichkeiten noch schlechter bedient werden können. Bestenfalls steigt jedoch das Vertrauen in die Kreditfähigkeit des Staates, so dass die Kreditzinsen sinken und wieder leichter getragen werden können, gegebenenfalls sogar mit einer Neuverschuldung über der gesunkenen Zinslast. Dann ist auch Zahlungswilligkeit wieder vernünftig, was das Vertrauen der Gläubiger weiter stärkt. Außerdem könnte ein Land für solche Anpassungsmaßnahmen zusätzliche Kredite und Hilfen von anderen Staaten und überstaatlichen Organisationen erhalten.
Eine andere Möglichkeit sind Sondersteuern auf die staatlichen Kredite oder auch die Kreditzinsen. Ökonomisch ist das äquivalent mit einem entsprechenden Schuldenschnitt, also einer (partiellen) Insolvenz, doch juristisch mag das vor allem im Inland anders gewertet werden. Ob es grundlegend andere Konsequenzen hat, erscheint fraglich. Das zeigt wiederum, dass Insolvenzen nicht grundsätzlich von übel sind, zumindest wenn man Steuern gutheißt, da hier im Prinzip dasselbe nur unter jeweils anderem Namen stattfindet.
Ein souveräner Staat mit eigener Währung kann zum Begleichen seiner Schulden in dieser Währung entsprechend Geld schaffen. Gegebenenfalls muss dazu einer unabhängigen Notenbank erst ihrer Unabhängigkeit genommen werden, was jedoch vergleichsweise leicht möglich ist und als Drohung bereits ein entsprechendes Verhalten induzieren dürfte. Nachteile sind hier drohende Inflation und eine Abwertung der Währung. Zumindest Letzteres ist jedoch auch bei einem Staatsbankrott zu erwarten, so dass er regelmäßig besser mittels Geldschöpfung abgewendet wird. Das dürfte auch für die Gläubiger von Vorteil sein, die jedoch zukünftig höhere Zinsen fordern oder auf Fremdwährungskredite bestehen werden. Dafür ist dann die eigene Notenpresse wirkungslos, doch immerhin verschafft sie Zeit, da bei sofortiger Insolvenz (zumindest zeitweise) gar keine Kredite mehr gewährt würden. Letztlich ist abzuwägen, ob Staatsbankrott oder Inflation für Staat und Wirtschaft schlimmer sind. Inflation kann im Übrigen bereits als solche, ohne Finanzierung der Kredite mit der Notenpresse, die reale Zins- und Schuldenlast senken, allerdings nur, wenn sie nicht antizipiert und deshalb (noch) nicht in die nominalen Zinssätze bereits eingepreist wurde.
Eine freiwillige Umschuldung, bei der die (zumindest größten) Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten oder zumindest fällige Zinsen und Rückzahlungen stunden, kann ebenfalls eine Insolvenz vermeiden. Die Gläubiger machen freiwillig Zugeständnisse, um für sie schlimmere Konsequenzen einer gegebenenfalls ungeordneten Insolvenz zu vermeiden. Es gibt dabei jedoch ein Kollektivgutproblem, da große Zugeständnisse eines Gläubigers von anderen für weniger oder gar keine eigenen Zugeständnisse ausgenutzt werden können. Außerdem haben gegen eine Insolvenz bei Dritten versicherte Gläubiger keinen Anreiz, sich an Zugeständnissen zu beteiligen, so dass gegebenenfalls diese Dritten ihre Forderungen übernehmen sollten.
Schließlich ist es möglich, die durch die drohende Insolvenz im Kurs gefallenen Staatsanleihen relativ billig aufzukaufen. Der insolvenzbedrohte Staat selbst wird dafür regelmäßig nicht die Mittel haben, aber vielleicht seine nach außen harte Notenbank oder andere Staaten und Organisationen bis hin zu Spekulanten. Denn wenn sie die Insolvenz nicht forcieren, kann allein durch die gesunkene Insolvenzwahrscheinlichkeit der Anleihenkurs wieder steigen, was auch dem Staat die Refinanzierung erleichtert und seine Zahlungsfähigkeit tatsächlich wiederherstellen kann. Außerdem wird Zeit gewonnen, in der die Wirtschaft vielleicht für den nötigen Schuldendienst hinreichend wächst (aber vielleicht auch nicht).